Sportfischen 2024
18. Im Rahmen der Vorbereitung auf die Angelsaison gilt die Verordnung Nr. 2024, in dem die Zeiträume und Gebiete des Fischereiverbots sowie die Bereiche des Schutzes und der biologischen Wiederherstellung lebender Wasserressourcen für dieses Jahr festgelegt werden. Angeln für kommerzielle, Freizeit- und Sportzwecke. 18. Verbot: Scrumbie und Rizeafca. Die Sektoren und Zeiträume, in denen die Donaumakrele im Falle der Sportfischerei verboten ist, sind folgende: Donausektor. Verbotszeitraum. Vom Schwarzen Meer bis zum Ceatal Chilia. 2. Vorschläge der ARBDD zum Entwurf einer Fischereiverbotsverordnung, vorgelegt an MMAP und MADR. Nach den Diskussionen in der ARBDD-Zentrale wurden mehrere Vorschläge zur Überarbeitung des Verordnungsentwurfs hinsichtlich der Fangverbotszeiten und -gebiete sowie der Gebiete unterbreitet,